Die Religionsbeauftragten (Imame) legen bei ihrer Arbeit größten Wert darauf, die Hauptquellen des Islam, den Koran und die Sunna (die Tradition des Propheten), heranzuziehen.
Zu den religiösen Diensten gehören:
- Gemeinschaftliche rituelle Gebete (die täglichen Pflichtgebete, Freitagsgebete, Festtagsgebete, Totengebete)
- Gebete zu besonderen Anlässen, wie die gemeinschaftlichen Nachtgebete im Fastenmonat Ramadan (Teravih)
- Gemeinsames Fastenbrechen (İftar) während des gesamten Monats Ramadan
- Religiöse Unterweisungen in den Grundlehren des Islam für alle Altersklassen
- Seminare, Vorlesungen und Vorträge mit religiösen Inhalten
- Gemeinsames Feiern der besonderen Nächte im Islam (Kandil-Nächte)
- Bundesweite Wettbewerbe in Koranrezitation, Gebetsruf, Predigt und der Grundlehre des Islam
- Veranstaltungen zur gesegneten Geburt des Propheten Muhammed (Mevlid)
- Bundesweite seelsorgerische und religiöse Betreuung von Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten, von Kranken und in Todesfällen
- Telefonseelsorge
- Religiöse Trauungen
- Religiöse Begleitung der Beschneidungszeremonien